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Kinderreisepass nun Pflicht

Seit dem 26. Juni dieses Jahres brauchen auch Kleinkinder einen Reisepass, bei Reisen ins Ausland. Die bisherige Möglichkeit, Kleinkinder nur durch einen Eintrag im Pass der Eltern aufzuführen, wurde aus Sicherheitsgründen gestrichen. Außer in Amerika, Australien und einigen afrikanischen Ländern ist weltweit der Kinderreisepass gültig. Dieser kann ab dem sechsten Lebensjahr beantragt werden und behält seine Gültigkeit bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Günstig ist, dass dieser direkt bei den Bürgerämtern erhältlich sind, da er nicht erst in der Bundesdruckerei bestellt werden muss. Die Kosten für den Kinderreisepass liegen bei einer einmaligen Gebühr von 13 Euro. Liegt das Reiseziel in Amerika, Australien oder einem der anderen Länder, in denen der Kinderreisepass nicht akzeptiert wird, muss ein elektronischer Reisepass vorhanden sein. Dieser ist ab der Geburt der Kinder erhältlich, wobei Kindern unter sechs Jahren dafür noch keine Fingerabdrücke abgenommen werden. Die Ausstellungsgebühr für den elektronischen Reisepass liegt mit aktuell 37,50 Euro etwas höher und auch für die Bearbeitungszeit müssen drei bis vier Wochen eingeplant werden. Innerhalb Europas kann alternativ auch ein Personalausweis für das Kind beantragt werden. Die Wartezeit liegt bei zwei bis drei Wochen und die Ausstellungsgebühr beträgt 22,80 Euro. In der Regel ist aber der Kinderreisepass vorzuziehen, da er nicht nur günstiger, sondern auch für mehr Länder nutzbar ist. Für alle drei Fälle müssen die Geburtsurkunde des Kindes, eine Einverständniserklärung und die Ausweise beider Elternteile und ein aktuelles Passfoto des Kindes vorgelegt werden. Ab dem zehnten Lebensjahr muss das Kind bei der Pass-Beantragung anwesend sein und diese unterschreiben.

Kürzung des Urlaubsanspruches durch Elternzeit

Wie jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden hat, wird nach der Elternteilzeit der Urlaubsanspruch nur für voll genutzte Elternzeit-Monate gekürtzt. Dies gilt ebenso für den Zusatzurlaub von Schwerbehinderten. Ein schwerbehinderter Angestellter aus dem Sauerland, war von Mitte August bis Mitte Oktober 2008 zwei Monate lang in Elternteilzeit gegangen. Sein Arbeitgeber wollte den Urlaubsanspruch des Mannes auf Grund dessen um drei Viertel kürzen. Das Arbeitsgericht wies das Ansinnen zurück und bestätigte, dass gesetzlich nur die Anteilmäßige Kürzung des Urlaubsanspruches für den vollen Elternzeit-Monat zulässig ist. Die angebrochenen Monate werden bei der Urlaubsberechnung nicht berücksichtigt.

Kinderzuschläge für Geringverdiener erheblich erhöht

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Unterstützung von Kindern, deren Eltern zu den Geringverdienern gehören, weiter auszubauen. „Mit der Ausweitung des Kinderzuschlags sorgen wir dafür, dass die 300.000 Kinder aus Familien, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurechtkommen müssen, gleichberechtigte Bildungs- und Entwicklungschancen erhalten“- so äußerte sich Familienministerin Schröder nach der heute im Bundeskabinett stattgefundenen Debatte über die Änderung des Bundeskindergeldgesetzes. Neben den bisherigen Zahlungen von bis zu 140 Euro, werden zukünftig auch Kosten für eintägige Schulausflüge, zusätzliches Schulmaterial, Zuschüsse für das Schulessen und sonstige Gebühren für kulturelle und soziale Angebote teilweise ersetzt. Ministerin Schröder: „Ich habe mich dafür stark gemacht, dass auch Kinder von Geringverdienern von Leistungen für Schulausflüge, Mittagsverpflegung und Bildungsangeboten profitieren. Denn Familien, die für ihren Unterhalt hart arbeiten, dürfen nicht schlechter gestellt werden als die Hartz IV-Bezieher. Das ist uns mit dem heutigen Gesetzesvorschlag gelungen.“ Circa 300.000 Kinder von Eltern die zwar arbeiten, aber zu wenig verdienen, profitieren von diesem Kindergeldzuschlag.

Bessere Förderung von Vorschulkindern

Die deutsche Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat gute Deutschkenntnisse als einen zentralen Aspekt der Integration von Migranten bezeichnet. Deshalb sieht sie den Staat in der Verantwortung, eine umfassende Sprachförderung zu gewährleisten. Ihr Ziel für das kommende Jahr ist deshalb auch, mit einer Sprachoffensive in Kindergärten die Voraussetzungen für gute Kenntnisse der deutschen Sprache zu unterstützen: „Bei der Sprachförderung müssen wir nicht erst in der Schule, sondern schon im Kindergartenalter anfangen….Unser neues Programm soll am Ende 4000 Kitas unterstützen, in denen ein hoher Integrationsbedarf besteht.“ Dafür will sie einen Teil der 400 Millionen Euro nutzen, die dem Familienministerium im nächsten Jahr für frühkindliche Bildung zur Verfügung gestellt wird. Davon werden nicht nur Kinder profitieren, die einen Migrationshintergrund haben. Auch in vielen deutschen Familien kommt die Sprachförderung zu kurz. Das soll durch Programme in der Kindergärten ausgeglichen werden. Eine Krippenpflicht für Kinder ab dem ersten Lebensjahr, wie von Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky gefordert, lehnt die Ministerin allerdings ab. Dazu sagt sie in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“: „Ich bin strikt dagegen, Kinder unter drei Jahren zwangsweise in staatliche Betreuung zu geben. Das wäre ein krasser Eingriff in die elterliche Erziehungsverantwortung und mit meinem Demokratieverständnis nicht vereinbar. Die Eltern müssen weiter selbst entscheiden dürfen, wie sie ihr Kind fördern – denn das wissen sie meist am besten. Worum es eigentlich geht ist doch, dass Kinder Deutsch sprechen, wenn Sie in die Schule kommen. Und dafür brauchen wir keine Kitapflicht, sondern Sprachstandsfeststellungen und gute Angebote …“

Erfolgsfaktor Familie – Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Auch das hessische Energieunternehmen, die Offenbach AG (EVO), ist jetzt dem Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ beigetreten. Dabei handelt es sich um ein Projekt der Deutschen Industrie- und Handelskammer, die damit gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium für mehr Familienfreundlichkeit bei Firmen werben will. Aufgenommen werden hier Firmen die sich verpflichten, durch flexiblere Arbeitszeiten oder die Bereitstellung von Kindergärten und Grippen, für eine bessere Einbindung von Müttern und Vätern in den Arbeitsprozess zu sorgen. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, die dem Vorstandsvorsitzenden der Offenbach AG die Mitgliedsurkunde überreichte, ist über den regen Zuspruch des Netzwerkes erfreut: „Innerhalb von nur knapp vier Jahren ist unser Netzwerk auf 3.000 Mitglieder angewachsen und es werden jeden Tag mehr. Das ist ein Signal dafür, dass Familienfreundlichkeit immer mehr zum Markenzeichen der deutschen Wirtschaft wird. Diesen Bewusstseinswandel müssen wir mit unserem Serviceangebot weiter unterstützen„. Aufgrund des momentan großen Mangels an gut ausgebildeten Fachkräften, sind immer mehr Unternehmen bereit, ihre Arbeitsbedingungen dergestalt zu verbessern, dass sich die Arbeit besser mit der Familienplanung verträgt. Nach einer aktuellen Umfrage planen 34 Prozent aller Unternehmen ihr Firmen zukünftig Familienfreundlicher zu gestalten. „Familienfreundliche Unternehmensführung ist ein Vorteil im härter werdenden Wettbewerb um Fachkräfte. Das erkennen immer mehr Betriebe“.erklärte DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann.