Die Bundesregierung hat beschlossen, die Unterstützung von Kindern, deren Eltern zu den Geringverdienern gehören, weiter auszubauen. „Mit der Ausweitung des Kinderzuschlags sorgen wir dafür, dass die 300.000 Kinder aus Familien, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurechtkommen müssen, gleichberechtigte Bildungs- und Entwicklungschancen erhalten“- so äußerte sich Familienministerin Schröder nach der heute im Bundeskabinett stattgefundenen Debatte über die Änderung des Bundeskindergeldgesetzes. Neben den bisherigen Zahlungen von bis zu 140 Euro, werden zukünftig auch Kosten für eintägige Schulausflüge, zusätzliches Schulmaterial, Zuschüsse für das Schulessen und sonstige Gebühren für kulturelle und soziale Angebote teilweise ersetzt. Ministerin Schröder: „Ich habe mich dafür stark gemacht, dass auch Kinder von Geringverdienern von Leistungen für Schulausflüge, Mittagsverpflegung und Bildungsangeboten profitieren. Denn Familien, die für ihren Unterhalt hart arbeiten, dürfen nicht schlechter gestellt werden als die Hartz IV-Bezieher. Das ist uns mit dem heutigen Gesetzesvorschlag gelungen.“ Circa 300.000 Kinder von Eltern die zwar arbeiten, aber zu wenig verdienen, profitieren von diesem Kindergeldzuschlag.