Theoretisch haben alle Eltern die freie Wahl darüber, in welchem Kindergarten ihr Kind betreut werden soll. Allerdings handelt der Staat hier nach dem Subsidiaritätsprinzip das besagt, dass der Staat nur helfend eingreift, wenn im Falle der Kitas, freie Träger nicht genug Kindergartenplätze schaffen. Wohnen Eltern also in einem Gebiet, in dem es einen oder mehrere, von einer der Kirchen geleiteten Kindergärten gibt, haben sie nur unter großen Verlusten an Zeit und Geld die Möglichkeit, ihr Kind in einer konfessionslosen Kita unterzubringen. 58% aller in Deutschland bestehenden Kindergärten, gehören zu einer der beiden Großkirchen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Art der religiösen Erziehung für Kleinkinder in den letzten Jahren geändert hat. Gab es früher lediglich ein-bis zweimal pro Woche eine religiös-belehrende Sonderveranstaltung, von der man sein Kind auch befreien lassen konnte, so wurde religiöse Erziehung inzwischen in den gesamten Kindergartenalltag integriert. Matthias Hugoth, Referent in der Geschäftsstelle des Verbandes katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) weist darauf hin, dass auch bei der Wahl der Erzieher auf die „richtige“ Einstellung geachtet wird: „Wenn religiöse Erziehung explizit im Zentrum (der Erziehung) steht, dann wird auch nach der religionspädagogischen Ausbildung gefragt„. Das bedeutet einerseits, dass es nicht-konfessionell gebundene Erzieher wesentlich schwerer haben, in Wohnortnähe Arbeit zu finden. Andererseits sind christlich sozialisierte Erzieher gezwungen, ihre christlichen Vorstellungen an die ihnen anvertrauten Kinder weiter zu geben, da diese Missionierung ihnen als Teil ihrer christlichen Pflicht anerzogen wurde. Das macht es für Eltern schwierig ihre Kinder, frei von religiösen Zwängen aufwachsen zu lassen.
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