Kinderreisepass nun Pflicht

Seit dem 26. Juni dieses Jahres brauchen auch Kleinkinder einen Reisepass, bei Reisen ins Ausland. Die bisherige Möglichkeit, Kleinkinder nur durch einen Eintrag im Pass der Eltern aufzuführen, wurde aus Sicherheitsgründen gestrichen. Außer in Amerika, Australien und einigen afrikanischen Ländern ist weltweit der Kinderreisepass gültig. Dieser kann ab dem sechsten Lebensjahr beantragt werden und behält seine Gültigkeit bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Günstig ist, dass dieser direkt bei den Bürgerämtern erhältlich sind, da er nicht erst in der Bundesdruckerei bestellt werden muss. Die Kosten für den Kinderreisepass liegen bei einer einmaligen Gebühr von 13 Euro. Liegt das Reiseziel in Amerika, Australien oder einem der anderen Länder, in denen der Kinderreisepass nicht akzeptiert wird, muss ein elektronischer Reisepass vorhanden sein. Dieser ist ab der Geburt der Kinder erhältlich, wobei Kindern unter sechs Jahren dafür noch keine Fingerabdrücke abgenommen werden. Die Ausstellungsgebühr für den elektronischen Reisepass liegt mit aktuell 37,50 Euro etwas höher und auch für die Bearbeitungszeit müssen drei bis vier Wochen eingeplant werden. Innerhalb Europas kann alternativ auch ein Personalausweis für das Kind beantragt werden. Die Wartezeit liegt bei zwei bis drei Wochen und die Ausstellungsgebühr beträgt 22,80 Euro. In der Regel ist aber der Kinderreisepass vorzuziehen, da er nicht nur günstiger, sondern auch für mehr Länder nutzbar ist. Für alle drei Fälle müssen die Geburtsurkunde des Kindes, eine Einverständniserklärung und die Ausweise beider Elternteile und ein aktuelles Passfoto des Kindes vorgelegt werden. Ab dem zehnten Lebensjahr muss das Kind bei der Pass-Beantragung anwesend sein und diese unterschreiben.