Infos zum Kinderbetreuungsgeld

Kinderbetreuung kostet oft viel Geld. Um Eltern den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern, zahlt der Staat seit 2010 ein Kinderbetreuungsgeld. Das Geld kann für die Kosten von Kindertagesstätten, Spielgruppen oder die Bezahlung von Tagesmüttern verwendet werden. Je nach Voraussetzung können die Eltern zwischen dem einkommensabhängigen, oder dem pauschalen Kinderbetreuungsgeld wählen. Das einkommensabhängige kommt für alle in Frage, die vor der Geburt des Kindes mindestens sechs Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet haben. Ist das nicht der Fall, kann ein pauschaler täglicher Zuschuss von bis zu 33 Euro beantragt werden. Bei der pauschalen Variante variiert die Höhe des täglichen Beitrags, in Korrelation zur Gesamtbezugsdauer. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld dagegen erhält ein Elternteil 80 Prozent, maximal jedoch 66 Euro pro Tag, von den zuletzt erzielten Einkünften aus Arbeit. Da es innerhalb der beiden Systeme noch unterschiedliche Varianten gibt – zum Beispiel betreffend der Zuverdienstgrenze, oder bei Mehrlingsgeburten – lohnt sich die Nutzung des Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechner, auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend. Auch eine individuelle Beratung, zum Beispiel bei der zuständigen Krankenkasse, ist in jedem Fall empfehlenswert, da es etliche Vorgaben, Begrenzungen und Ausnahmen zu beachten gilt. Wird eine der geforderten Bedingungen nicht erfüllt, kann das Betreuungsgeld halbiert, oder komplett abgelehnt werden. So nutzt die Regierung den Zuschuss beispielsweise, um die Einhaltung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zu forcieren, deren korrekte Durchführung zu den Bedingungen für den Erhalt des Betreuungsgeldes gehört. Auch wenn die finanzielle Unterstützung der Kleinkindbetreuung begrüßenswert ist, aufgrund der vielen zu beachtenden Parameter ist das Kinderbetreuungsgeld mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden, für die Eltern besser auf die angebotene Beratungshilfe nicht verzichten sollten.