Schulpflicht vor Religionsfreiheit?

Im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern, ist es in Deutschland nicht gestattet, seine Kinder selbst zu unterrichten. Hier gilt die allgemeine Schulpflicht, die auch für qualifizierte Eltern bindend ist. Vor allem aus religiösen Gründen versuchen immer wieder einzelne Eltern, diese Schulpflicht zu umgehen. Das Landgericht Kassel hat jetzt in einem Urteil, die diesbezügliche Entscheidung des Amtsgerichts Fritzlar bestätigt, dass auch die Religionsfreiheit nicht über der Schulpflicht steht. Im vorliegenden Fall hatte der Richter ein Ehepaar aus Fritzlar zu einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro verurteilt, dass sich weigerte, seine Kinder zur Schule zu schicken. Statt dessen unterrichteten sie ihre Kinder zu Hause. Sie begründeten dies, unter anderem, mit dem Sexualkundeunterricht, vor dem sie ihre Kinder bewahren wollten. Das Schulgesetz regelt jedoch eindeutig die Schulpflicht, dass nicht aufgrund privater Befindlichkeiten umgangen werden kann. Auch wenn das im aktuellen Fall nicht öffentlich thematisiert wurde, ist es bei stark religiösen Eltern vor allem der Biologieunterricht, zudem auch die Vermittlung der Evolutionslehre gehört, der die Eltern in Konflikt mit ihren religiösen Überzeugungen bringt und vor dem sie ihre Kinder „bewahren“ wollen. Diese Kinder haben es in Ländern, in denen es keine Schulpflicht gibt, sehr schwer, sich als Erwachsene zurecht zu finden.