Vorsicht vor Plastikprodukten

Verschiedene Tierversuche haben jetzt den Verdacht bestätigt, dass die in vielen Plastikprodukten vorhandene Chemikalie Bisphenol A über den Mund direkt ins Blut gelangt. Die beim Kontakt mit den Mundschleimhäuten aufgenommenen Mengen waren um ein Hundertfaches höher, als wenn das Plastik in den Magen gelangt. Bisphenol A ist ein krebserregendes und nervenschädigendes Gift, dass auch hormonverändernde Wirkung hat und beispielsweise Unfruchtbarkeit verursachen kann. Es wird häufig bei der Herstellung von verschiedenen Plastikarten verwendet, wie beispielsweise bei der Innenbeschichtung von Plastikflaschen, Verpackungen, oder als Innenbeschichtung von Konservendosen. Da die Chemikalie dort direkt und über längere Zeiträume Kontakt zu Nahrung hat, ist die Gefahr häufigen Kontaktes besonders groß. Deshalb ist Bisphenol A bereits für die Herstellung von Babyfläschchen verboten. Inzwischen wurde das Verbot auch auf alle Gegenstände erweitert, die für Kleinkinder unter drei Jahren produziert werden. Darüber hinaus besteht aber noch immer die Gefahr, die gefährliche Chemikalie über Lebensmittelverpackungen aufzunehmen. Lediglich Frankreich hat bis jetzt ein diesbezügliches Verbot erwirkt, dass ab 2015 wirksam wird. In allen anderen Ländern obliegt es weiterhin der Verantwortung jedes Einzelnen, den Kauf von Plastikverpackten und eingeschweißten Lebensmitteln, besonders bei der Ernährung von Kindern, weitestgehend einzuschränken.