Eltern haften zwar für ihre Kinder, jedoch nicht unter allen Umständen. Betreut eine Tagesmutter Kinder in den Wohnräumen der Eltern, so greift die Haftpflichtversicherung der Eltern nicht immer, wenn ein entstandener Schaden durch Unaufmerksamkeit der Tagesmutter entsteht, die für diese Zeit die Aufsichtspflicht hatte. Auch eine eventuell vorhandene Haftpflichtversicherung der betreffenden Tagesmutter muss nicht automatisch für einen solchen Schaden eintreten, wenn dieser in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Um eine persönliche Schadenshaftung zu vermeiden, sollten Eltern deshalb auch die Haftungsfrage vor dem Beginn der Kinderbetreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater abklären. Auch eventuelle Unfallfolgen müssen rechtzeitig abgesichert werden. Sind Tagesmütter in Österreich bei der staatlichen Jugendhilfe registriert, sind sie und die von ihnen betreuten Kinder automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz fehlt allerdings, wenn die Kindertagespflege ohne öffentlich geförderte Träger stattfindet. Dann ist dringend eine private Unfallversicherung durch die Eltern angeraten, die auch die Betreuung der Kinder durch Dritte mit einschließt.