Qualifikation von Tagesmüttern landesweit uneinheitlich

Wie in Deutschland und der Schweiz, versucht auch Österreich derzeit, die Kindertagespflege durch Tagesmütter stärker zu Professionalisieren. Allerdings fehlt es auch hier oftmals an der nötigen Übersichtlichkeit, beziehungsweise Einheitlichkeit der Vorgaben für die Tagesbetreuung. Die Argumentation für fehlendes Engagement bei der Schaffung einheitlicher Richtlinien ist, dass Paare ja auch keine Ausbildung erhalten, bevor sie Eltern werden. Allerdings sind Kinderbetreuer auch kein Mutterersatz, sondern eine Unterstützung der Eltern, die bestenfalls zusätzliche Anregungen bieten und somit aktiv einen sinnvollen Beitrag zur Entwicklung des Kindes beisteuern. Um Fehler und Pannen bei der Betreuung fremder Kinder zu vermeiden, ist ein Minimum an verbindlichen Regeln für den Beruf der Tagesmutter nötig. Eine gesetzlich vorgeschriebene Grundausbildung über 300 theoretische und 160 praktische Ausbildungseinheiten soll den zukünftigen Tagesmüttern- und Vätern das notwendig Wissen für ihren Beruf vermitteln. So lernen sie unter anderem verschiedene Möglichkeiten der Kommunikation mit Kleinkindern, Konfliktlösung oder Erste Hilfe-Maßnahmen. Zwar ist der Nachweis über die erbrachte Grundausbildung eine Voraussetzung für die Erlaubnis zur Arbeit als Tagesmutter, aber Qualitätsstandards für die Ausbildung und deren Aufnahme durch die Auszubildenden, gibt es in Österreich nicht. Diese wird individuell von den einzelnen Bundesländern geregelt, die an die Qualifikation der Kinderbetreuer, aber auch an die notwendigen Räumlichkeiten und die zugelassene Gruppengröße unterschiedliche Anforderungen stellen.