Deutschland plant verschärftes Vorgehen gegen Kinderpornografie

Kinderpornografie rückt immer mehr in den Focus der Verbrechensermittlung. In Deutschland fordert der amtierende Bundesjustizminister Heiko Maas, den Handel mit Nacktaufnahmen von Minderjährigen komplett zu verbieten. Es sei unzumutbar, dass „mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen Geschäfte [ge-]macht“ werden. Maas: „Wir wollen klären, wie wir das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern oder Jugendlichen unter Strafe stellen können.“ Fotos von unbekleideten Kindern sind in Deutschland bisher nur strafbar, wenn diese in sexuellen Situationen gezeigt werden. Wie der Justizminister argumentiert, können so Nacktfotos von Kindern, die oftmals jahrelang im Internet stehen, langfristig „schwere Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen“ haben. Dadurch soll der Kampf gegen Kinderpornografie unterstützt werden. Fotos von Eltern seien davon jedoch nicht betroffen. „Allerdings wollen wir nichts kriminalisieren, was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand.“ Die CSU-Landesgruppenleiterin, Gerda Hasselfeldt, begrüßt die Forderung des Ministers. Sie bezeichnete es als „in höchstem Maße entwürdigend, wenn Fotos von nackten Kindern nicht nur gezeigt, sondern auch gekauft werden.“ Unklar in diesem Zusammenhang ist, dass in Deutschland bereits jetzt das ‚Recht am eigenen Bild‘, als Teil des Persönlichkeitsrechts besteht, wodurch eine Verbreitung von _allen_ Fotos, die eine Person zeigen, ohne dessen Erlaubnis verboten ist (mit Ausnahmen, unter die aber Minderjährige nicht fallen). Bis zum April soll zudem ein erster Gesetzesentwurf zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung vorliegen, um die vorgegebene EU-Richtlinie umzusetzen. Dabei ist es vorrangig wichtig, die aktuellen, teilweise „veralteten Schriftenbegriffe im Strafrecht“ an die neuen Umstände des Internet-Zeitalters anzupassen.