Belgien: Sterbehilfe für Minderjährige legalisiert

Das belgische Parlament hat jetzt auch der Sterbehilfe für Minderjährige zugestimmt. Mit einer großen Mehrheit wurde der vorgelegte Gesetzesvorlage angenommen. 86 der 130 Abgeordneten stimmten für das Gesetz, dass die Sterbehilfe für unheilbar und schwer leidende kranke Kinder ermöglicht. Bereits seit 2002 ist in Belgien die Sterbehilfe für Erwachsene, unter vorgeschriebenen Bedingungen, legal. Die Ausweitung auf Minderjährige wird, so die öffentliche Aussage der Regierung, circa zehn bis 15 Fälle pro Jahr betreffen. Trotz des Wegfalls der Altersgrenze, schreibt das neue Gesetz vor, das betroffene Kinder genügend „Urteilsfähigkeit“ für eine solche Entscheidung besitzen müssen. Außerdem muss die Zustimmung der Eltern und der zuständigen Ärzte vorliegen. Sterbehilfe ist in den meisten EU-Ländern stark umstritten und deshalb größtenteils noch verboten.