Achtung. Neue Richtlinien für Kindersitze

Seit Jahren gilt in Deutschland die Vorgabe, nach der Kinder unter 12 Jahren nur in einem Kindersitz im Auto mitfahren dürfen. Für die meisten Eltern ist das mittlerweile selbstverständlich, weil sie ihre Kinder so sicher wie möglich transportieren möchten. Allerdings haben Untersuchungen gezeigt, dass trotz der Kindersitze, für die Kleinen noch immer ein erhöhte Gefahr, im Fall eines Unfalls besteht. In Praxistests fielen ein Großteil der bisher angebotenen Kindersitze durch. Der Grund ist, dass Kinder ein im Verhältnis zum Körper relativ großen Kopf, aber eine schwache Rücken- und Nackenmuskulatur haben. Kommt es zu einem Zusammenstoß, wird der Kopf heftig nach vorn geschleudert, was die schwachen Muskeln nicht ausreichend abfedern können. Das führt noch viel zu oft zu Genickbrüchen oder Halswirbelverletzungen, die Lähmungen verursachen. Dagegen helfen neu entwickelte Reboard-Sitzsysteme. Reboarder werden umgekehrt am Sitz befestigt, so dass die Kinder rückwärts fahren. Dadurch wird, im Fall eines Crash, die übertragene Belastung auf den ganzen Oberkörper verteilt, was die Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung verringert. Seit Sommer 2013 gibt es auch eine EU-Regelung, die das rückwärtsgerichtete Sitzen, von Kindern unter eineinhalb Jahren, vorschreibt. Noch ist das Gesetz allerdings nicht in Kraft getreten. Experten empfehlen jedoch allen Eltern von Kleinkindern, nicht darauf zu warten und schon jetzt beim Fachhandel nach rückwärtsgerichteten Kindersitzen zu fragen.