Archiv der Kategorie: Politik

Deutschland plant verschärftes Vorgehen gegen Kinderpornografie

Kinderpornografie rückt immer mehr in den Focus der Verbrechensermittlung. In Deutschland fordert der amtierende Bundesjustizminister Heiko Maas, den Handel mit Nacktaufnahmen von Minderjährigen komplett zu verbieten. Es sei unzumutbar, dass „mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen Geschäfte [ge-]macht“ werden. Maas: „Wir wollen klären, wie wir das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern oder Jugendlichen unter Strafe stellen können.“ Fotos von unbekleideten Kindern sind in Deutschland bisher nur strafbar, wenn diese in sexuellen Situationen gezeigt werden. Wie der Justizminister argumentiert, können so Nacktfotos von Kindern, die oftmals jahrelang im Internet stehen, langfristig „schwere Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen“ haben. Dadurch soll der Kampf gegen Kinderpornografie unterstützt werden. Fotos von Eltern seien davon jedoch nicht betroffen. „Allerdings wollen wir nichts kriminalisieren, was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand.“ Die CSU-Landesgruppenleiterin, Gerda Hasselfeldt, begrüßt die Forderung des Ministers. Sie bezeichnete es als „in höchstem Maße entwürdigend, wenn Fotos von nackten Kindern nicht nur gezeigt, sondern auch gekauft werden.“ Unklar in diesem Zusammenhang ist, dass in Deutschland bereits jetzt das ‚Recht am eigenen Bild‘, als Teil des Persönlichkeitsrechts besteht, wodurch eine Verbreitung von _allen_ Fotos, die eine Person zeigen, ohne dessen Erlaubnis verboten ist (mit Ausnahmen, unter die aber Minderjährige nicht fallen). Bis zum April soll zudem ein erster Gesetzesentwurf zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung vorliegen, um die vorgegebene EU-Richtlinie umzusetzen. Dabei ist es vorrangig wichtig, die aktuellen, teilweise „veralteten Schriftenbegriffe im Strafrecht“ an die neuen Umstände des Internet-Zeitalters anzupassen.

Belgien: Sterbehilfe für Minderjährige legalisiert

Das belgische Parlament hat jetzt auch der Sterbehilfe für Minderjährige zugestimmt. Mit einer großen Mehrheit wurde der vorgelegte Gesetzesvorlage angenommen. 86 der 130 Abgeordneten stimmten für das Gesetz, dass die Sterbehilfe für unheilbar und schwer leidende kranke Kinder ermöglicht. Bereits seit 2002 ist in Belgien die Sterbehilfe für Erwachsene, unter vorgeschriebenen Bedingungen, legal. Die Ausweitung auf Minderjährige wird, so die öffentliche Aussage der Regierung, circa zehn bis 15 Fälle pro Jahr betreffen. Trotz des Wegfalls der Altersgrenze, schreibt das neue Gesetz vor, das betroffene Kinder genügend „Urteilsfähigkeit“ für eine solche Entscheidung besitzen müssen. Außerdem muss die Zustimmung der Eltern und der zuständigen Ärzte vorliegen. Sterbehilfe ist in den meisten EU-Ländern stark umstritten und deshalb größtenteils noch verboten.

Bedarf an qualifizierter Kindertagesbetreuung wächst

Der Bedarf an qualifizierter Kindertagesbetreuung in Österreich wächst. Wie aus den aktuellen Statistiken hervorgeht, bestehen aktuell insgesamt 8.322 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen. 4.668 davon sind Tageskindergärten, 1.349 Kinderkrippen, für unter Dreijährige, 1.200 Horte für die Betreuung der Schulanfänger und 1.105 gemischte Einrichtungen. Rund 60 Prozent der Betreuungseinrichtungen gehören dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden. 40 Prozent werden von privaten Vereinen und verschiedenen kirchlichen Organisationen geführt, wobei diese zwar die Entscheidungsgewalt über die Rahmenbedingungen in ihren Einrichtungen haben, die Kosten tragen jedoch, auch bei den privaten Tagesstätten, mit 98,8 Prozent, die jeweiligen Gemeinden. Inzwischen sind bereits mehr als 209.615 Kinder in Kindertagesstätten eingeschrieben – Tendenz steigend.

Schulpflicht vor Religionsfreiheit?

Im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern, ist es in Deutschland nicht gestattet, seine Kinder selbst zu unterrichten. Hier gilt die allgemeine Schulpflicht, die auch für qualifizierte Eltern bindend ist. Vor allem aus religiösen Gründen versuchen immer wieder einzelne Eltern, diese Schulpflicht zu umgehen. Das Landgericht Kassel hat jetzt in einem Urteil, die diesbezügliche Entscheidung des Amtsgerichts Fritzlar bestätigt, dass auch die Religionsfreiheit nicht über der Schulpflicht steht. Im vorliegenden Fall hatte der Richter ein Ehepaar aus Fritzlar zu einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro verurteilt, dass sich weigerte, seine Kinder zur Schule zu schicken. Statt dessen unterrichteten sie ihre Kinder zu Hause. Sie begründeten dies, unter anderem, mit dem Sexualkundeunterricht, vor dem sie ihre Kinder bewahren wollten. Das Schulgesetz regelt jedoch eindeutig die Schulpflicht, dass nicht aufgrund privater Befindlichkeiten umgangen werden kann. Auch wenn das im aktuellen Fall nicht öffentlich thematisiert wurde, ist es bei stark religiösen Eltern vor allem der Biologieunterricht, zudem auch die Vermittlung der Evolutionslehre gehört, der die Eltern in Konflikt mit ihren religiösen Überzeugungen bringt und vor dem sie ihre Kinder „bewahren“ wollen. Diese Kinder haben es in Ländern, in denen es keine Schulpflicht gibt, sehr schwer, sich als Erwachsene zurecht zu finden.

Arbeitgeberzuschuss zu den Betreuungskosten

Gute Kinderbetreuung ist nicht billig. Umso wichtiger ist für die meisten Eltern die Unterstützung des Staates. Ein Großteil der Betreuungskosten werden inzwischen aus öffentlichen Mitteln bestritten. Allerdings reicht das oftmals nicht aus, besonders wenn aufgrund wechselnder Arbeitszeiten Tagesmütter auch außerhalb der üblichen Zeiten zur Verfügung stehen müssen. Zudem wünschen immer mehr Eltern eine gezielte Förderung und dem Alter angemessene Bildungsmaßnahmen. Das setzt umfangreiche Fähigkeiten und Kenntnisse der Tagesmütter- und Väter voraus und muss entsprechend gut entlohnt werden. Noch wenig bekannt ist, dass Arbeitnehmer auch einen Arbeitgeberzuschuss zu ihren Betreuungskosten beantragen können. Viele Firmen übernehmen sogar die gesamten Betreuungskosten. Das lohnt sich nicht nur für die Eltern, sondern auch für Arbeitgeber, denn zum einen fördern solche Maßnahmen die Bindung der Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplatz, zum anderen werden für Betreuungskostenzuschüsse durch den Arbeitgeber keine Sozialabgaben oder Steuern fällig. Eine Win-Win-Situation, für alle Beteiligten.