Arbeitgeberzuschuss zu den Betreuungskosten

Gute Kinderbetreuung ist nicht billig. Umso wichtiger ist für die meisten Eltern die Unterstützung des Staates. Ein Großteil der Betreuungskosten werden inzwischen aus öffentlichen Mitteln bestritten. Allerdings reicht das oftmals nicht aus, besonders wenn aufgrund wechselnder Arbeitszeiten Tagesmütter auch außerhalb der üblichen Zeiten zur Verfügung stehen müssen. Zudem wünschen immer mehr Eltern eine gezielte Förderung und dem Alter angemessene Bildungsmaßnahmen. Das setzt umfangreiche Fähigkeiten und Kenntnisse der Tagesmütter- und Väter voraus und muss entsprechend gut entlohnt werden. Noch wenig bekannt ist, dass Arbeitnehmer auch einen Arbeitgeberzuschuss zu ihren Betreuungskosten beantragen können. Viele Firmen übernehmen sogar die gesamten Betreuungskosten. Das lohnt sich nicht nur für die Eltern, sondern auch für Arbeitgeber, denn zum einen fördern solche Maßnahmen die Bindung der Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplatz, zum anderen werden für Betreuungskostenzuschüsse durch den Arbeitgeber keine Sozialabgaben oder Steuern fällig. Eine Win-Win-Situation, für alle Beteiligten.