Tagesmütter: Gesetzliche Regelung ungenügend

Nicht nur zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es teilweise sehr unterschiedliche Regelungen für die Kinderbetreuung. Auch wird in ganz Österreich die Betreuung durch gelernte Kindergärtnerinnen höher bewertet, als die Betreuung durch Tagesmütter- oder Väter. So liegt die Höchstgrenze für Kindergartengruppen, je nach Land, zwischen 20 und 25 Kindern. Dabei müssen pro 15 Kindern mindestens eine Kinderpädagogin und in vielen Gemeinden auch eine Hilfskraft zur Verfügung stehen. Tagesmütter dagegen dürfen maximal fünf, in einigen Bundesländern sogar nur vier Kinder gleichzeitig betreuen. Begründet wird dies mit den Unterschieden in der Qualifikation. Um als Kindergärtnerin arbeiten zu können, muss eine fünfjährige Ausbildung absolviert werden, die mit einer Reife- und Diplomprüfung abgeschlossen wird. Tagesmütter- und Väter dagegen können in einigen Bundesländern bereits nach 60 Theoriestunden tätig werden. Trotzdem ist es diskutabel, ob eine solche Einschränkung für Tagesmütter sinnvoll ist. Zum einen arbeiten Tagesmütter selbständig, so dass ihnen eine größere Entscheidungsfreiheit für den Ein- und Umsatz den sie erbringen wollen, zugestanden werden muss. Dazu kommt, dass auch eine sehr umfangreiche Ausbildung nichts an der Aufmerksamkeitsspanne ändert, die man in größeren Gruppen einzelnen Kindern zukommen lassen kann. Diesbezüglich besteht, neben einer Angleichung der Ausbildungsqualität, Handlungsbedarf seitens der Regierung.