Die Europäische Union hat jetzt Österreich, neben weiteren EU-Mitgliedstaaten, dazu aufgefordert, endlich mehr Plätze für die Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Noch immer sehen die Verantwortlichen große Differenzen zwischen dem Angebot an Betreuungsplätzen und der Nachfrage. Wie die EU-Justizkommissarin Viviane Reding erklärte, bedarf es mehr Anstrengungen seitens der Landesbehörden auf diesem Gebiet, wenn sie das anvisierte Beschäftigungsziel erreichen wollen. Reding: „Die Mitgliedstaaten müssen sich dahinterklemmen, wenn sie das Beschäftigungsziel von 75 Prozent, auf das sie sich verpflichtet haben, verwirklichen wollen.“ Bis 2020 haben die einzelnen Länder dafür Zeit. Bisher verfügen jedoch nur acht Mitgliedstaaten der EU über eine ausreichende Zahl an Angeboten zur Kinderbetreuung. Geplant ist, dass für mindestens 90 Prozent der Kinder zwischen drei und sechs Jahren, sowie für 33 Prozent aller Kinder unter drei Jahren, Betreuungsangebote vorhanden sind. Bisher haben dies jedoch erst Belgien, Spanien, Frankreich, Dänemark, die Niederlande, Slowenien, Schweden und Großbritannien erreicht.
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Zu viel oder zu wenig Babyspeck?
Ein Baby nimmt schnell zu. Schon innerhalb von vier bis sechs Monaten hat ein Neugeborenes sein Gewicht verdoppelt, nach einem Jahr sogar verdreifacht. Angst vor dem „falschen“ Gewicht muss man in der Regel nicht haben. Entscheidend ist nicht die genau Gewichtszunahme, sondern ob diese im richtigen Verhältnis zum Wachstum steht. Ob dem so ist, überprüft automatisch der Kinderarzt, bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. Es kommt aber nur sehr selten vor, dass das Gewicht eines Babys nicht angemessen ist, unabhängig davon, ob das Kleine den typischen Babyspeck hat, oder schlanker ist. Ein gesundes Kind trinkt gerade so viel Milch, wie es auch zum jeweiligen Zeitpunkt braucht. Deshalb muss man auch nicht befürchten, dass aus Babys mit Babyspeck dicke Kinder werden. Der Babyspeck verschwindet normalerweise, sobald Kinder richtig laufen können. Probleme kann es nur geben, wenn ein Kleinkind zu schnell oder zu viel abnimmt. Dann sollte ein Arzt zu Rate gezogen werden. Das Einzige worauf man, im Interesse eines „angemessenen“ Gewichts achten sollte ist, ihnen wirklich nur dann Milch zu geben, wenn sie Hunger haben und nicht um sie zu beruhigen. Dauernuckeln schädigt nicht nur die ersten Zähnchen, es ist auch der erste Schritt zu einem gestörten Essverhalten.
UNICEF kritisiert Diskriminierung behinderter Kinder
Das Kinderhilfswerk UNICEF kritisiert, dass weltweit noch immer behinderte Kinder um ein Vieles häufiger gemobbt, diskriminiert und ausgegrenzt werden, als gesunde Kinder. Das Problem wird durch die Regierungen der einzelnen Länder noch forciert. Statt Unterstützung für Eltern mit behinderten Kindern, wird oftmals als „einzige Lösung“ eine Heimunterbringung angeboten. Das verhindert die notwendige Förderung dieser Kinder und reduziert sie auf ein logistisches „Problem“ der Gesellschaft. Notwendig sei dagegen, der Abbau körperlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Barrieren, um die Integration Behinderter zu verbessern. Gerade in Entwicklungsländern werden Behinderungen durch Mangelernährung und fehlende medizinische Hilfe noch forciert. Da sie vielerorts nur als Belastung empfunden werden, ist die Hilfsbereitschaft ihnen gegenüber nur gering. Betroffen von der, teils viele Lebensbereiche umfassenden Diskriminierung, sind aber nicht nur behinderte Kinder in ärmeren Ländern. Auch in Industriestaaten mit einem durchschnittlich hohen Lebensstandard, sind Kinder mit Behinderungen wesentlich häufiger Opfer von Gewalt und schwerer Diskriminierung. Nach veralteten Schätzungen gibt es weltweit mindestens 93 Millionen Kinder, die zusätzlich unter den gesellschaftlichen Folgen ihrer Behinderung leiden. UNICEF hält diese Zahl aber für überholt und geht von wesentlich höheren Opfer-Zahlen aus.
Gefährliche Duftstoffe in Plüschtiere
Plüschtiere gehören zu den beliebtesten Spielzeugen von Kleinkindern. Doch auch die kuschlig-weichen Teddys sind unter Umständen nicht ganz ungefährlich. Denn als Verkaufsunterstützung wird bei der Herstellung auch darauf geachtet, dass Plüschtiere gut riechen, da dies deren Verkauf fördert. Darin liegt jedoch auch ein gewisses Risiko, denn um einen angenehmen Geruch zu erzielen, werden die Kuscheltiere mit Duftstoffen besprüht. Die Duftstoffe jedoch lösen nicht selten Kontaktallergien aus, unter denen die Kinder ihr ganzes Leben leiden können. „Je häufiger und intensiver ein Kind mit allergenen Stoffen in Berührung kommt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine Kontaktallergie entwickelt. Und je früher das im Leben passiert, desto problematischer ist es,“ erläutert eine Sprecherin des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Die BfR-Mitarbeiter sprachen sich deshalb dafür aus, Duftstoffe auf Spielzeug für Kinder unter drei Jahren zu verbieten und bei Spielzeug für ältere Kinder und Jugendliche niedrigere Grenzwerte festzulegen. Es ist bereits das zweite Mal, dass das BfR versucht, etwas gegen die Gefahr durch Duftstoffe auf Spielzeug zu unternehmen. Bereits jetzt müssen rund 12 Prozent aller Kinder wegen durch Duftstoffe ausgelösten Allergien, behandelt werden, doch die EU weigert sich bisher, diesbezüglich etwas zu unternehmen, weshalb wohl, trotz des Vorstoßes der deutschen Behörde, noch immer die Eltern in der Pflicht sind, auf brisante Zusatzstoffe zu achten.
Infos zum Kinderbetreuungsgeld
Kinderbetreuung kostet oft viel Geld. Um Eltern den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern, zahlt der Staat seit 2010 ein Kinderbetreuungsgeld. Das Geld kann für die Kosten von Kindertagesstätten, Spielgruppen oder die Bezahlung von Tagesmüttern verwendet werden. Je nach Voraussetzung können die Eltern zwischen dem einkommensabhängigen, oder dem pauschalen Kinderbetreuungsgeld wählen. Das einkommensabhängige kommt für alle in Frage, die vor der Geburt des Kindes mindestens sechs Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet haben. Ist das nicht der Fall, kann ein pauschaler täglicher Zuschuss von bis zu 33 Euro beantragt werden. Bei der pauschalen Variante variiert die Höhe des täglichen Beitrags, in Korrelation zur Gesamtbezugsdauer. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld dagegen erhält ein Elternteil 80 Prozent, maximal jedoch 66 Euro pro Tag, von den zuletzt erzielten Einkünften aus Arbeit. Da es innerhalb der beiden Systeme noch unterschiedliche Varianten gibt – zum Beispiel betreffend der Zuverdienstgrenze, oder bei Mehrlingsgeburten – lohnt sich die Nutzung des Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechner, auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend. Auch eine individuelle Beratung, zum Beispiel bei der zuständigen Krankenkasse, ist in jedem Fall empfehlenswert, da es etliche Vorgaben, Begrenzungen und Ausnahmen zu beachten gilt. Wird eine der geforderten Bedingungen nicht erfüllt, kann das Betreuungsgeld halbiert, oder komplett abgelehnt werden. So nutzt die Regierung den Zuschuss beispielsweise, um die Einhaltung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zu forcieren, deren korrekte Durchführung zu den Bedingungen für den Erhalt des Betreuungsgeldes gehört. Auch wenn die finanzielle Unterstützung der Kleinkindbetreuung begrüßenswert ist, aufgrund der vielen zu beachtenden Parameter ist das Kinderbetreuungsgeld mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden, für die Eltern besser auf die angebotene Beratungshilfe nicht verzichten sollten.