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Besorgnis über hohe Kindersterblichkeit bei Säuglingen

Weltweit sterben, einer aktuellen Studie zufolge, fast eine Million Neugeborene pro Jahr, bereits innerhalb von 24 Stunden, nach ihrer Geburt. Weitere 2,4 Millionen Babys überleben den ersten Lebensmonat nicht. Das ermittelte die Nichtregierungsorganisation Save the Children (NGO). Bei der jetzt erfolgten Veröffentlichung des Berichts in London forderte die NGO die Regierungen weltweit dazu auf, wirksame Maßnahmen gegen das massenhafte Säuglingssterben zu ergreifen. Ursache für die meisten frühen Todesfälle von Neugeborenen sind Unterernährung, schlechte hygienische Bedingungen und fehlende medizinische Betreuung. „Der erste Lebenstag eines Kinds ist auch der gefährlichste, und zu viele Mütter gebären allein auf dem Fußboden ihrer Häuser oder im Busch ohne jede Hilfe“, erklärte der Chef der NGO, Justin Forsyth. Trotzdem konnte die Organisation auch erste Erfolge vermelden. So konnte die Sterblichkeit von Kleinkindern unter fünf Jahren seit 1990 auf 6,6 Millionen halbiert werden. Jetzt sei es notwendig, neue Ziele zu formulieren und Maßnahmen einzuleiten, um diese zu erreichen.

Weiterbildungen für Tagesmütter

Je nach Bundesland unterscheiden sich die Auflagen für Tagesmütter in Österreich stark. Aufgrund des wachsenden Bewusstseins für den großen Einfluss, den regelmäßige Bezugspersonen auf die Entwicklung eines Kindes haben, verlangen jedoch die meisten Gemeinden nicht mehr nur eine umfangreiche Grundausbildung, auch auf regelmäßige Fortbildung legen die Behörden immer mehr Wert. Durch Weiterbildungskurse und den Erfahrungsaustausch mit Kollegen, können Tagesmütter ihre Qualifikation erheblich verbessern. Thematisch passende Weiterbildungskurse, Seminare und Vorträge, bieten beispielsweise viele Jugendämter, Tagesmütterverbände und Volkshochschulen an. Nicht nur die Qualität der Kinderbetreuung verbessert sich, durch regelmäßige Weiterbildung, auch für die Tagesmutter eröffnen sich dadurch neue berufliche Perspektiven, denn immer mehr Eltern legen großen Wert auf auf frühkindliche Förderung, für die es auch gut ausgebildete Betreuer bedarf. Je besser die Qualifikation einer Tagesmutter ist, mit umso mehr und besseren Angeboten kann sie rechnen.

Deutschland plant verschärftes Vorgehen gegen Kinderpornografie

Kinderpornografie rückt immer mehr in den Focus der Verbrechensermittlung. In Deutschland fordert der amtierende Bundesjustizminister Heiko Maas, den Handel mit Nacktaufnahmen von Minderjährigen komplett zu verbieten. Es sei unzumutbar, dass „mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen Geschäfte [ge-]macht“ werden. Maas: „Wir wollen klären, wie wir das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern oder Jugendlichen unter Strafe stellen können.“ Fotos von unbekleideten Kindern sind in Deutschland bisher nur strafbar, wenn diese in sexuellen Situationen gezeigt werden. Wie der Justizminister argumentiert, können so Nacktfotos von Kindern, die oftmals jahrelang im Internet stehen, langfristig „schwere Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen“ haben. Dadurch soll der Kampf gegen Kinderpornografie unterstützt werden. Fotos von Eltern seien davon jedoch nicht betroffen. „Allerdings wollen wir nichts kriminalisieren, was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand.“ Die CSU-Landesgruppenleiterin, Gerda Hasselfeldt, begrüßt die Forderung des Ministers. Sie bezeichnete es als „in höchstem Maße entwürdigend, wenn Fotos von nackten Kindern nicht nur gezeigt, sondern auch gekauft werden.“ Unklar in diesem Zusammenhang ist, dass in Deutschland bereits jetzt das ‚Recht am eigenen Bild‘, als Teil des Persönlichkeitsrechts besteht, wodurch eine Verbreitung von _allen_ Fotos, die eine Person zeigen, ohne dessen Erlaubnis verboten ist (mit Ausnahmen, unter die aber Minderjährige nicht fallen). Bis zum April soll zudem ein erster Gesetzesentwurf zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung vorliegen, um die vorgegebene EU-Richtlinie umzusetzen. Dabei ist es vorrangig wichtig, die aktuellen, teilweise „veralteten Schriftenbegriffe im Strafrecht“ an die neuen Umstände des Internet-Zeitalters anzupassen.

Risiko Erbkrankheit: Vor der Geburt untersuchen lassen

Immer mehr potentielle Eltern, sind sich der Gefahren von Erbkrankheiten für ihr Ungeborenes bewusst. Ärzte empfehlen deshalb, bei der Planung des Kinderwunsches auch eine Beratung über mögliche Erbkrankheiten. Vor allem wenn solche in der Familie bereits aufgetreten sind, sollten Paare sich um eine sogenannte humangenetische Beratung bemühen, die von den meisten Krankenkassen bezahlt werden. Dabei wird die Wahrscheinlichkeit der Vererbung von vorhandenen Erbkrankheiten untersucht und das mögliche Risiko errechnet. Dafür muss der behandelnde Arzt bestimmte Daten wissen, wie beispielsweise die Häufigkeit einer solchen Erkrankung innerhalb der Familie, ob es bereits Kinder mit dieser Krankheit gibt und ob es frühere Fehlgeburten gab. Je nach Art der vorkommenden Erbkrankheit, kann es nötig werden, mögliche Erkrankungsfälle bis zur Verwandtschaft 3. Grades zu ermitteln. Zudem erlauben heute Genanalysen des Blutes der Eltern festzustellen, ob diese Überträger der Krankheit sind. Auch bei schon bestehender Schwangerschaft kann eine eventuelle Schädigung des Fötus festgestellt werden. Dies ist vor allem dann empfehlenswert, wenn Möglichkeiten der pränatalen Behandlung oder andere Optionen bestehen.

Wir wird man eine Tagesmutter?

Um in Österreich Tagesmutter zu werden, bedarf es einiger Vorbereitung. Zuerst einmal müssen die persönlichen und gegebenenfalls auch räumlichen Möglichkeiten dafür gegeben sein. Nicht jeder eignet sich für die Betreuung von Kleinkindern. Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und gute Nerven, sind die Grundvoraussetzung für diesen schönen, aber auch stressigen Beruf. Auch Selbstkritik und Kompromissbereitschaft sind wichtig, um das dringend nötige Vertrauensverhältnis zu den Eltern der betreuten Kinder aufbauen zu können. Sollen die Kinder in den eigenen Räumlichkeiten betreut werden, muss natürlich auch ein geeignetes Zimmer und optimalerweise ein Garten zur Verfügung stehen. Die Örtlichkeiten müssen zudem Kindersicher sein und genug Platz zum spielen bieten. Gesetzlich vorgegeben ist außerdem eine nachgewiesene Qualifikation, um die erforderliche Pflegeerlaubnis vom Jugendamt zu erhalten. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist festgelegt, dass für jede bezahlte Kinderbetreuung, deren Dauer drei Monate oder 15 Stunden pro Woche überschreitet, eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt notwendig ist. Damit können bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut werden. Neben der fachlichen Eignung muss dafür auch ein polizeiliches Führungszeugnis aller im Haushalt der Tagesmutter lebenden Bewohner, ein ärztliches Attest der Tagesmutter und der Nachweis über einen erfolgreich abgeschlossenen Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden. Lediglich der Umfang der Qualifikation ist in Österreich, je nach Bundesland, noch sehr unterschiedlich. Während einige Städte mit 16 nachgewiesenen Unterrichtsstunden zufrieden sind, wird in anderen eine 160 Stunden dauernde Ausbildung und teilweise der jährliche Besuch von Fortbildungsseminaren verlangt.