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Tagesmütter: Gesetzliche Regelung ungenügend

Nicht nur zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es teilweise sehr unterschiedliche Regelungen für die Kinderbetreuung. Auch wird in ganz Österreich die Betreuung durch gelernte Kindergärtnerinnen höher bewertet, als die Betreuung durch Tagesmütter- oder Väter. So liegt die Höchstgrenze für Kindergartengruppen, je nach Land, zwischen 20 und 25 Kindern. Dabei müssen pro 15 Kindern mindestens eine Kinderpädagogin und in vielen Gemeinden auch eine Hilfskraft zur Verfügung stehen. Tagesmütter dagegen dürfen maximal fünf, in einigen Bundesländern sogar nur vier Kinder gleichzeitig betreuen. Begründet wird dies mit den Unterschieden in der Qualifikation. Um als Kindergärtnerin arbeiten zu können, muss eine fünfjährige Ausbildung absolviert werden, die mit einer Reife- und Diplomprüfung abgeschlossen wird. Tagesmütter- und Väter dagegen können in einigen Bundesländern bereits nach 60 Theoriestunden tätig werden. Trotzdem ist es diskutabel, ob eine solche Einschränkung für Tagesmütter sinnvoll ist. Zum einen arbeiten Tagesmütter selbständig, so dass ihnen eine größere Entscheidungsfreiheit für den Ein- und Umsatz den sie erbringen wollen, zugestanden werden muss. Dazu kommt, dass auch eine sehr umfangreiche Ausbildung nichts an der Aufmerksamkeitsspanne ändert, die man in größeren Gruppen einzelnen Kindern zukommen lassen kann. Diesbezüglich besteht, neben einer Angleichung der Ausbildungsqualität, Handlungsbedarf seitens der Regierung.

Kindergarten oder Tagesmutter?

Ähnlich wie Deutschland hat auch Österreich einen großen Nachholebedarf bei der Kleinkinderbetreuung. Noch immer gibt es zu wenig Plätze in Kindergärten und Kindergrippen. Deswegen suchen immer mehr Eltern eine Tagesmutter, die ihr Kind regelmäßig betreuen kann. Ist die Entscheidung für eine Tagesmutter anfangs meist ein Notbehelf, erkennen inzwischen viele Eltern die Vorteile, die eine private Betreuung gegenüber einer Kindertagesstätte bietet. Vor allem die höhere zeitliche Flexibilität der Tagesmütter, ist ein nicht zu unterschätzender Pluspunkt. Während Kitas und Kindergrippen in der Regel feste Öffnungszeiten haben, die sich nicht immer mit den Arbeitszeiten der Eltern decken, können die Betreuungszeiten mit Tagesmüttern- und Vätern individuell vereinbart werden. Findet die Betreuung in der eigenen Wohnung statt, fällt außerdem das Hinbringen und Abholen der Kinder weg, was nochmals Zeit spart. Hat man genug Platz und ist damit einverstanden, dass weitere Kinder in der Wohnung versorgt werden, bekommen sie zudem die für die soziale Entwicklung wichtigen Kontakte mit Gleichaltrigen. Alternativ können auch auswärtige Aktivitäten, zum Beispiel in Spiel- und Turngruppen mit der Tagesmutter abgesprochen werden. Bei der Wahl der richtigen Tagesmutter sollte daran gedacht werden, dass Kinder schnell eine Bindung zu ihren Betreuern aufbauen. Deshalb ist es wichtig, durch längerfristige Verträge, für eine gewisse Kontinuität zu sorgen.

Schädliche Weichmacher in Kitas

Wie bei einer von der Bundesregierung angeordneten Untersuchung festgestellt wurde, finden sich auch in Kindertagesstätten Belastungen durch gesundheitsschädliche Weichmacher, die vor allem in der Plastikproduktion genutzt würden. In Kita-Staubproben wurden teilweise bis zu dreimal so hohe Werte der schädlichen Substanzen gefunden, wie durchschnittlich in normalen Haushalten üblich ist. Die Ursache der hohen Belastung sehen die Behörden in den PVC-Fußböden und Vinyltapeten, mit denen die meisten Kindergärten ausgestattet sind. Dazu kommen viele Plastiktischdecken, Polster und Turnmatten, die alle mit leicht abwaschbarem Plastik überzogen sind. Umweltschutzorganisationen fordern seit Jahren ein Verbot dieser Schadstoffe im Umfeld von Kleinkindern. Dies ist jedoch schwer durchzusetzen, da Plastikbezüge aller Art die Arbeit mit Kindern erleichtern. Inzwischen wurden die in vielen Plastikverbindungen genutzten Weichmacher von der EU als fortpflanzungsschädigend eingestuft. Bisher gibt es allerdings zu wenig wissenschaftlich fundierte Fakten, die einen klaren Zusammenhang zwischen Missbildungen, Pubertätsstörungen und einer Verringerung der Fruchtbarkeit beweisen, was ein Verbot dieser Zusatzstoffe zusätzlich erschwert.

Mehr Religion im Kindergarten?

Theoretisch haben alle Eltern die freie Wahl darüber, in welchem Kindergarten ihr Kind betreut werden soll. Allerdings handelt der Staat hier nach dem Subsidiaritätsprinzip das besagt, dass der Staat nur helfend eingreift, wenn im Falle der Kitas, freie Träger nicht genug Kindergartenplätze schaffen. Wohnen Eltern also in einem Gebiet, in dem es einen oder mehrere, von einer der Kirchen geleiteten Kindergärten gibt, haben sie nur unter großen Verlusten an Zeit und Geld die Möglichkeit, ihr Kind in einer konfessionslosen Kita unterzubringen. 58% aller in Deutschland bestehenden Kindergärten, gehören zu einer der beiden Großkirchen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Art der religiösen Erziehung für Kleinkinder in den letzten Jahren geändert hat. Gab es früher lediglich ein-bis zweimal pro Woche eine religiös-belehrende Sonderveranstaltung, von der man sein Kind auch befreien lassen konnte, so wurde religiöse Erziehung inzwischen in den gesamten Kindergartenalltag integriert. Matthias Hugoth, Referent in der Geschäftsstelle des Verbandes katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) weist darauf hin, dass auch bei der Wahl der Erzieher auf die „richtige“ Einstellung geachtet wird: „Wenn religiöse Erziehung explizit im Zentrum (der Erziehung) steht, dann wird auch nach der religionspädagogischen Ausbildung gefragt„. Das bedeutet einerseits, dass es nicht-konfessionell gebundene Erzieher wesentlich schwerer haben, in Wohnortnähe Arbeit zu finden. Andererseits sind christlich sozialisierte Erzieher gezwungen, ihre christlichen Vorstellungen an die ihnen anvertrauten Kinder weiter zu geben, da diese Missionierung ihnen als Teil ihrer christlichen Pflicht anerzogen wurde. Das macht es für Eltern schwierig ihre Kinder, frei von religiösen Zwängen aufwachsen zu lassen.